Vom fachlich versierten Züchter durch Ausbildung und Prüfung zum Preisrichter

von Günter Möller

Der hohe Zuchtstand und die stetige Weiterentwicklung des Ausstellungswesens in der Kaninchenzüchterorganisation ZDRK haben zur Folge, dass der Bedarf an befähigten Preisrichterinnen und Preisrichtern weiterhin abgedeckt sein muss.

Der Deutsche Preisrichter-Verband (DPV) hat den Auftrag, diese wenn möglich jungen Preisrichterinnen und Preisrichter, sei es für Bewertungen von Kaninchen, aber auch für die Bewertungen von Erzeugnissen und Bastelarbeiten auszubilden und durch Prüfungen die Befähigung des Auszubildenden zu bestätigen.

In den vergangenen Jahren haben die einzelnen Preisrichtervereinigungen große Anstrengungen unternommen, ihren Bestand durch Abgänge von älteren Mitgliedern oder Ableben wieder auszugleichen. Manchen Vereinigungen ist dies hervorragend gelungen, andere haben hierbei noch einen gewissen Nachholbedarf.

Wenn eine Züchterin oder ein Züchter, mindestens fünf Jahre aktiv Rassekaninchen gezüchtet, auf größeren Kaninchenausstellungen erfolgreich ausgestellt und die Bestimmungen in den Paragraphen 1 bis 3 der Aufnahme- und Prüfungsordnung für Anwärter erfüllt hat, kann der Antrag zur Aufnahme in den Deutschen Preisrichter-Verband stellen.

Die Preisrichterlaufbahn wird mit einer Aufnahmeprüfung, der Anmeldung und mit einer empfehlenden Bestätigung durch den Züchterverein und Kreisverband an die zuständige Preisrichtervereinigung bzw. Gruppe des betreffenden Landesverbandes begonnen. Dabei ist der vorgeschriebene Anmeldebogen gewissenhaft und vollständig auszufüllen und mit den verlangten Unterlagen einzusenden.

Über die Aufnahme in den Deutschen Preisrichter-Verband (DPV) entscheidet in eigener Zuständigkeit die Preisrichtervereinigung, vertretungsweise die zuständige Gruppe mit verantwortungsvoller Unterschrift des Preisrichter-obmanns der Vereinigung.

Die Anwärterzeit ist eine Vorbereitungszeit. Die Anwärterin oder der Anwärter hat lückenlos an allen Schulungen und Veranstaltungen der Vereinigung bzw. Gruppe teilzunehmen. Weiterhin ist erforderlich, dass außer dem Besuch von Schulungen auch der Standard und vor allem die Lehr- und Ausbildungsschrift des Verbandes für die Weiterbildung intensiv genutzt werden solle.

Die Lehrschrift des Zentralverbandes (ZDRK) wie auch die aktuellen Ausstellungdbestimmungen (AAB) sollten zur ständigen Lektüre einer jeden Anwärterin bzw. eines jeden Anwärters gehören. In dieser angesprochenen Lektüre kann all das Fachwissen, das zu einer erfolgreichen Preisrichterlaufbahn erforderlich ist, erlernt werden. Weiterhin ist es nach §3 der Lehr- und Ausbildungsschrift unumgänglich, dass die Anwärterin bzw. der Anwärter sämtliche von der Vereinigung oder Gruppe angesetzten Schulungen besucht, vom ZDRK anerkanntes Fachblatt abonniert und den von den Vereinigungen festgesezten Beitrag entrichtet. Hat die Anwärterin oder der Anwärter all diese angesprochenen Anforderungen erfüllt, so steht der Zulassung zur Hilfspreisrichterprüfung nichts mehr im Wege.

Die Hilfspreisrichterprüfung ist eine Eignungsprüfung, die ihr Schwergewicht auf der Vermittlung der theoretischen Kenntnisse hat, die jeder bestehen sollte. In allen Aufgaben sind Mindestforderungen gestellt. Eine angehende Hilfspreisrichterin bzw. ein angehender Hilfspreisrichter sollte weder mit der deutschen Rechtschreibung oder dem kleinen „Einmaleins" Schwierigkeiten haben. Bei der Abfassung eines Aufsatzes sollte der Prüfling beweisen, dass er ein gewählte Thema in klare verständliche Sätze bringen und diese in einer geordnete Reihenfolge niederschreiben kann. Wichtig ist natürlich auch, dass das dem ausgewählten Thema entspricht.

Die Hilfspreisrichter bzw. Preisrichterprüfungen werden erfahrungsgemäß von den Preisrichtervereinigungen je nach Bedarf im Frühjahr in eigener Zuständigkeit durchgeführt. Nach Vorlage der Prüfungsergebnisse und Bestätigung durch den DPV, die eine bestandene Prüfung bescheinigen, werden durch den DPV die Hilfspreisrichterausweise ausgestellt.

Nach der bestandenen Hilfspreisrichterprüfung beginnt eine Zeit des aktiven Lernens und der Weiterbildung. Die Hilfspreisrichterzeit sollte daher intensiv zur Weiterbildung in fachlicher, aber auch in theoretischer Hinsicht genutzt werden. Empfehlenswert wäre im Verein oder im Kreisverband das Amt des Zucht- und SchuIungsleiters zu übernehmen. Durch Tierbesprechungen und Fachvorträge kann eine gewisse Sicherheit erworben werden. Durch Besuche bei erfolgreichen Züchtern kann man in fachlichen Gesprächen den Unterschied zwischen verschiedenen Qualitäten und Feinheiten der einzelnen Kaninchenrassen feststellen.

Auf die Erfüllung der Anforderungen innerhalb der in der Regel zweijährigen Hilfspreisrichterzeit wird im §1 der Prüfungsbestimmung hingewiesen. In dieser Zeit sollte die oder der Hilfpreisrichter/in bei vielen Richterkolleginnen und Kollegen durch Teilnahme bei deren Bewertungen das erforderliche Fachwissen, den Bewertungsrhytmus und die Preisverteilung in den verschiedenen Formen kennenlernen.

Ich möchte jeder Preisrichterkollegin und jedem Preisrichterkollegen der eine oder einen Hilfspreisrichter/in in seiner Obhut hat, raten, unbedingt die richtigen Bemerkungen und Kritiken, die im Einklang mit dem Standard und den Bewertungsbestimmungen stehen, zu verwenden. Denn die richtigen Bemerkungen können für die praktische Prüfung sehr wichtig sein. ich spreche hier aus Erfahrung. die ich bei der Überprüfung von PrüfungsunterIagen machen konnte.

Die Durchführung der Ausbildung der Hilfspreisrichter obliegt allein den Preisrichtervereinigungen bzw. Gruppen. Schulungsleiter, Vereinigungs-vorsitzende und Gruppenvorsitzende sollten streng nach dem vom DPV vorgegebenen Lehrplan und Lehrstoff schulen, damit eine planmäßige Prüfung und später auch eine einheitliche Bewertung erreicht wird.

Für die ehrenamtlich Verantwortlichen ist es nicht immer leicht, die vom DPV geforderten Aufgaben und Anforderungen planmäßig zu erfüllen. Gut ausgebildete Hilfspreisrichterinnen / Hilfspreisrichter werden erfahrungsgemäß auch wenig Schwierigkeiten bei der anstehenden Preisrichterprüfung haben. Eine strenge und konzentrierte Ausbildung macht einem zukünftigen Preisrichter/in fit für die auf sie oder ihn zukommenden Aufgaben. Sie sind in erster Linie berufen, unter Zugrundelegung der Standardbestimmungen die Kaninchen, Erzeugnisse und Bastelarbeiten korrekt aber gerecht zu bewerten.

Bei der Bewertung der Kaninchen hat sie oder er durch strenge Auslese die Zucht, nicht nur in den einzelnen Landesverbänden, sondern im gesamten Gebiet des Zentralverbandes zu verbessern.

Ein/e Preisrichter/in muss jederzeit durch absolvierte Schulungen und gezielte Weiterbildung den Nachweis erbringen, dass sie/er im Stand ist, die gestellten Anforderungen zu erfüllen, eigene Meinungen und Ansichten zurückzustellen und sich keineswegs den Erfordernissen der Zeit zu verschließen.

Das Preisrichteramt ist ein Ehrenamt. Durch persönliche Haltung, korrektes äußeres Erscheinungsbild, Fachwissen und Gewissen-haftigkeit sollte eine Preisrichterin oder ein Preisrichter stets Vorbild in der Züchterschaft sein.