Sämtliche Ausstellungen sind genehmigungspflichtig. Der Preisrichter hat sich vor der Durchführung der Bewertung vom Vorliegen der Schaugenehmigung zu überzeugen. |
Bei sämtlichen Ausstellungen, bei denen Alttiere bewertet werden, müssen die Tiere von einem amtierenden Preisrichter gewogen werden. Das Gewicht ist durch den amtierenden Preisrichter zu ermitteln und auf die Bewertungsurkunde zu übertragen.
Es ist dem Preisrichter nicht gestattet, mehr als eine Bewertung an einem Tag durchzuführen.
Auf allen Schauen und Bewertungen darf ein Preisrichter nur 80 Tiere als Einzeltiere bzw. 40 Nummern Erzeugnisse bewerten. Werden nur Tiere in Zuchtgruppen
bewertet, darf er nur 72 Tiere bewerten.
Erfolgt die Bewertung der in Zuchtgruppen ausgestellten Tiere in der Form AB-, ABC oder ABCD- usw. Bewertung, dann dürfen jedem einzelnen Preisrichter nur maximal 68
Tiere zur Bewertung gegeben werden.
Was hat der Preisrichter gemäß den AAB unbedingt zu berücksichtigen?
1. Schaugenehmigung Einsicht nehmen
2. Bewertungsunterlagen kontrollieren - Original ZDRK Unterlagen!
3. Funktionstüchtige Waage mitbringen bzw. organisieren
4. Tätowierung der ausgestellten Tiere überprüfen
5. Bewertung gemäß Standard durchführen
6. Tierzahlen einhalten (nach AAB)